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Berufsausbildung zum
Orthopädieschumacher 1. Einleitung Die Füße sind das Fundament für die physische Beweglichkeit und Leistungs-fähigkeit des Menschen. Füße und Beine sorgen im übertragenen Sinne für kör-perlichen Fortschritt. Gesunde Füße sind daher eine Voraussetzung für weniger Stillstand im menschlichen Organismus. Laufen, Gehen, Stehen, Springen, Tanzen, Wandern – in allen Lebenslagen übernehmen Füße eine tragende Rolle im Bewegungsablauf beziehungsweise in der Stütz- und Haltungsfunktion. Eine genaue Betrachtung der Füße zeigt, dass Formabweichungen, Deformi-täten, Funktionsstörungen, Beinverkürzungen und weitere, individuelle Fuß-fehler durch die verschiedensten Krankheiten, Verletzungen, Unfälle, tägliche oder außergewöhnliche Belastungen, schlechte Gewohnheiten u. v. m. in einer pulsierenden Leistungsgesellschaft deutliche Alarmspuren hinterlassen. Im Dienste der Gesundheit sind die Orthopädieschuhmacher die Partner für den Arzt in punkto Versorgung des Bewegungsapparates. Wer an einer Fußerkrankung oder einer spezifischen Gehbehinderung leidet, wendet sich normalerweise zuerst an einen Arzt (Orthopäden), der den Patienten dann zu einem Fachmann für orthopädische Heil- und Hilfsmittel schickt. Die Bemühungen der Orthopädieschuhmacher zielen darauf ab, die Leiden der Patienten zu lindern und dabei die Deformierungen, Behinderungen,.. geschickt zu kaschieren. Neben der Herstellung von Maßschuhen nimmt der Orthopädieschuhmacher z.B.
auch Veränderungen an Konfektionsschuhen vor und fertigt Einlagen an. Das Sprichwort "Schuster bleib bei deinen Leisten" trifft nach meinen gesammelten Erfahrungen auf die Orthopädieschuhmacher nur teilweise zu. Zwar wird mit Leisten (= Fußnachbildung aus Holz) immer noch gearbeitet. Das Aufgabengebiet ist jedoch so groß, dass der Leisten nur noch einen kleinen Anteil an den Tätigkeiten einnimmt. In den folgenden Texten soll dem Leser klar werden, wie das Berufsbild des
Orthopädieschuhmachers gestaltet ist. 2. Geschichte
Schon vor 800 vor Christus fanden sich die ersten zunftähnlichen Einteilungen der Handwerker. Organisierte Schuhmacher gab es jedoch erst um 700 vor Christus in Rom, sie nannten sich Sutores oder Sohlenmacher. Hundert Jahre später fand sich auch in Griechenland der Schuhmacherstand. Schon im Mittelalter und in den darauffolgenden Jahrhunderten gab es kunstfertige Schuhmacher, die in der Lage waren, verkrüppelte Füße mit großer Präzision anzumessen und funktional fast optimal zu versorgen (mit erstaunlichen Kenntnissen von statomechanischen und kinetischen Zusammenhängen). Es ist zu vermuten, dass sich der ein oder andere auf diesem Gebiet spezialisiert hatte, orthopädische Schuhmacher waren sie jedoch nicht. Hierzu gehört die spezifische, standesbezogene Organisation, dies erst ist die Voraussetzung für die berufliche Reputation in der Gesellschaft. Erst 1860 wurde in Stuttgart ein Klumpfuß mit einem orthopädischen Schuh behandelt. Dies wirkte wie ein Signal für die weitere, konstante Entwicklung im orthopädischen Bereich. 1904 stellte der spätere Fachschuldirektor Heinrich Meier zum ersten Mal auf der Gewerbeausstellung in Magdeburg einen orthopädischen Maßschuh aus, mit dem er die höchste zu vergebenden Auszeichnung gewann. Mehrere Schuhmachermeister trafen sich 1914 auf dem sächsischen Schuhmacherinnungsverband in Döbeln. Sie lieferten bereits hervorragende orthopädischen Maßschuharbeiten. Heinrich Meier legte seine Erfahrungen in diesem Zeitraum schriftlich nieder. Diese Schriften wurden 1949 nochmals publiziert und sind heute noch von Bedeutung. Die hohe Zahl verstümmelter Füße im ersten Weltkrieg führte 1917 zur Gründung des ersten Bundes der orthopädischen Schuhmachermeister mit Sitz in Leipzig. Dem folgten schnell weitere Verbände, beispielsweise in Berlin und Halle. 1920 wurde Heinrich Meier zum Fachhochschuldirektor der Deutschen Schuhmacherschule in Siebenlehn berufen. Er führte in diesem Jahr den Unterricht in der Orthopädie ein. Die im Bunde der orthopädischen Schuhmachermeister vereinigten Handwerker hatten nun alleine das Recht, orthopädische Schuhe herzustellen. 1928 wurde in Dortmund der Antrag gestellt, eine eigene Meisterausbildung auf dem Gebiet der orthopädischen Schuhmacherei einzurichten. Der Reichsinnungsverband lehnte den Antrag, eine besondere Prüfung für orthopädische Schuhmacher einzuführen jedoch ab. Erst am 8.11.1938 kam es zur Gründung der Reichsfachgruppe des
Orthopädie-Schuhmacherhandwerks.(niedergelegt in §30b der Gewerbeordnung). Das
erst war die Geburt des orthopädischen Schuhmachermeisters. Das
Orthopädie-Schuhmacherhandwerk war zum Vollhandwerk mit eigener Meisterlehre und
Ausbildung geworden. Erst damit konnte es sich fachlich, technisch und auch
konstitutionell rapide weiterentwickeln.
3. Berufsbenennung und Synonyme In der Klassifizierung der Berufe von 1970 ist im Berufsbereich III "Fertigungsberufe: Lederhersteller, Leder- und Fellverarbeiter (37)" unter der Berufsordnung 372 der Schuhmacher aufgeführt. Die hier von mir aufgeführte Berufsbeschreibung konzentriert sich auf den Orthopädieschuhmacher, der die Berufskennziffer (BKZ) 3722 trägt. Die offizielle Berufsbezeichnung lautet demnach " Orthopädieschuhmacher beziehungsweise Orthopädieschuhmacherin". ( Im folgenden Text wird auf die Doppelbezeichnung verzichtet. Unabhängig davon steht das Ergreifen dieses Berufes beiden Geschlechtern offen (vergleiche Punkt 4.2)). Synonym werden für diese Tätigkeit auch andere Berufsbenennungen benutzt. Begriffe wie "Orthopädieschuhtechniker", "Orthopädieschuhmacher-Geselle" oder "Fachkraft für Orthopädieschuhtechnik" stehen ebenfalls für diesen Beruf. Eine heute nicht mehr gebräuchliche aber noch erhaltene Berufsbenennung ist der "Schuhmacher auf Orthopädie". Frühere vergleichbare Berufe der DDR sind der "Orthopädieschuhmacher – Spezialisierungsrichtung (SPR) Schuhbodenhersteller" ,der "Orthopädieschuh-macher – SPR Schafthersteller", der "Schuhfacharbeiter – SPR Schuhteile-fertigung", "Schuhfacharbeiter – SPR Schaftmontage", "Schuhfacharbeiter – SPR Bodenmontage" und der "Facharbeiter für Schuhreparaturen". Der Beruf Orthopädieschuhmacher gehört zu den medizinischen
Ausbildungsberufen. Es handelt sich um eines der letzten anerkannten
Gesundheitshandwerke in Deutschland (neben Augenoptiker, Hörgeräte-akustiker,
Bandagisten, Zahntechniker und Orthopädiemechaniker). 4. Ausbildung Bei der Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gemäß § 1 der "Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher". Entsprechend § 2 dieser Ver-ordnung beträgt die Dauer der Ausbildung 3 ½ Jahre. Es handelt sich hierbei um eine duale Ausbildung. Die Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb erfüllen hierbei einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Zum einen erfolgt die Ausbildung in orthopädieschuhtechnischen Werkstätten (z.B. Fachbetriebe der Orthopädieschuhtechnik, orthopädieschuhtechnische Abteilungen von Sanitäts-häusern, Kliniken und Rehabilitationszentren) durch Unterweisung am Arbeitsplatz nach dem Ausbildungsplan. Einzelne Ausbildungsabschnitte erfolgen durch oft überregionale Einrichtungen im Berufsschulunterricht, der meist in Blockform gestaltet wird. Die praktische Ausbildung erfolgt nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher vom 21.04.1999. Die theoretische Ausbildung orientiert sich an dem Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Orthopädieschuhmacher (Beschluss der Kultusministerkonferenz von 25.05.1999) (siehe Anlage im Teil B) Folgende Fertigkeiten und Kenntnisse werden den Auszubildenden während ihrer Ausbildung vermittelt (Quelle: Ausbildungsrahmenlehrplan vom 6. Mai 1999) :
Bodenbefestigungsarten auswählen; Teilelemente rangieren; Schäfte vorbereiten und aufzwicken; Bodenelemente in Form bringen; Ab- schlussarbeiten ausführen; Ursachen für Verschleiß beurteilen; Funk- tionsteile und Schuhteileelemente austauschen, erneuern und korri- gieren. - Anfertigen von Verkürzungsausgleichen und Einbauelementen: stützende, korrigierende, bettende und kompensierende Einbauelemente einarbeiten; Funktion und Einsatzmöglichkeit von Verkürzungsausglei- chen beurteilen; Verkürzungsausgleich lotgerecht aufbauen; Arbeits- stücke in Stellung bringen
Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes statt. Am Ende der 3 ½-jährigen Ausbildung steht die Gesellenprüfung. Sie erstreckt sich auf die oben aufgeführten Kenntnisse sowie auf den im Berufs-schulunterricht vermittelten Lehrstoff. Die Prüfung besteht aus einem Prüfungsstück, Arbeitsproben und einem schriftlichen Teil bestehend aus den fachtheoretischen Fächern. 5. Zugang zur Tätigkeit 5.1. Zugangsmöglichkeiten Neben der Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher erfolgt der Zugang zu dieser Tätigkeit in erster Linie als Berufsangehöriger des Berufes "Orthopädieschuhmacher". Angehörige der gleichen Berufsgruppe, die eine Berufsbezeichnung der in Punkt 3 aufgeführten Synonyme führen, fallen ebenfalls in diesen Bereich. Weiterhin sind dem die verwandten Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR gleichzusetzen. Zudem ist ein Zugang aus den Berufen "Schuhfacharbeiter – Spezialisierungs-richtung Schuhteilefertigung", " - Spezialisierungsrichtung Schaftmontage", "- Spezialisierungsrichtung Bodenmontage", "Schuhmacher", "Facharbeiter für Schuhreparaturen" oder "Schuhfertiger" möglich. Weitere Zugangsalternativen sind der Bereich "Schuhmacherei und Leder-verarbeitung" und der Bereich "Orthopädietechnik". Der Bereich Schuhmacherei und Lederverarbeitung beschäftigt sich ebenfalls mit dem Anfertigen von Schuhen und der Be- und Verarbeitung von Leder und Kunststoffen. Der Bereich Orthopädietechnik bietet vor allem aufgrund der Erfahrungen im Bereich Kleinorthopädie und Orthesenfertigung eine Beschäftigungsmög-lichkeit. Von Vorteil sind hierbei auch Kenntnisse des Bandagisten oder des Orthopädiemechanikers. Mit einer entsprechenden Einarbeitung bestehen weitere Zugangsmöglich-keiten
aus den Berufen Schuhmacher, Schuhfacharbeiter, Oberlederzuschnei-der,
Schuhnäher u. ä. artverwandten Berufen. Der Zugang zu einer Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher erfordert keinen bestimmten Schulabschluss. Am 31.12.1998 war die Verteilung folgendermaßen: Mit Hauptschulabschluss wurden 36 %, mit Realschul- oder gleichwertigem
Abschluss 43,7%, mit Hochschul-/Fachhochschulreife 9% und ohne
Haupt-schulabschluss 2,6% der Lehrlinge eingestellt. 5.2. Sonstige Zugangsinformationen Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung und ggf. einer externen Weiterbildung ist die Zulassung zur Abschlussprüfung Orthopädieschuhmacher nach entsprechender Berufstätigkeit und mit entsprechender Weiterbildung als Zugangsqualifizierung möglich. Falls erwünschte Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in ausreichender Form vorhanden sind, ist eine Einarbeitung notwendig. Neben den üblichen Fertigkeiten und Erfahrungen sind einschlägige
medizinische Fachkenntnisse förderlich. 6. Tätigkeiten und Aufgaben 6.1. Tätigkeiten, Aufgaben, Kenntnisse und Fertigkeiten Der Beruf Orthopädieschuhmacher gehört zu den medizinischen Handwerksberufen. Aus diesem Grund wird die Tätigkeit der Orthopädieschuhmacher durch die erstellte Verordnung des behandelnden Arztes bestimmt (z.B. Einlagen, orthopädische Maßschuhe,..). Außerdem er-bringt er Leistungen nicht medizinischer Indikation (z.B. Fußpflege,..) Das Aufgabengebiet umfasst die Herstellung orthopädischer Hilfsmittel, insbesondere orthopädischer Maßschuhe, Unterschenkelorthesen und Fuß-prothesen sowie orthopädischer Zurichtungen an Konfektionsschuhen. Darüber hinaus gehört zur Arbeitsgebiet das Anpassen von Bandagen für Fuß und Knie, das Anmessen von Kompressionsversorgungen der unteren Extremität sowie die medizinische Fußpflege. Hier nochmals eine Übersicht der Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Orthopädieschuhmachers in allgemeiner Kurzdarstellung:
Die Betreuung von Patienten und die enge Zusammenarbeit mit dem Facharzt sowie dem Rehabilitationsteam erfordern medizinisches Wissen und psycholo-gisches Einfühlungsvermögen. Einfühlungsvermögen und psychologisches Verständnis ist sehr wichtig. Menschen mit Deformierungen wollen sich nicht als Behinderte fühlen und brauchen dazu die richtige Behandlung. Gründliche anatomische Kenntnisse des gesunden und des krankhaft veränderten Fußes sowie die Beachtung einschlägiger Regeln der Mechanik und Biomechanik sind deswegen unerlässlich. Genaue Kenntnisse über die verwendeten Materialien zur Bewertung und best-möglichen Auswahl nach Verwendungszweck, Körperverträglichkeit und Wirt-schaftlichkeit sind ebenfalls wichtig. Zudem werden besondere Fertigkeiten in der Be- und Verarbeitung des Materi-als (zu wirtschaftlichem und qualitativ gutem Arbeiten) gefordert. Herkömmliche Techniken handwerklicher Schuhherstellung sind das Funda-ment der handwerklichen Ausbildung und ebenfalls unbedingt zu beherrschen. Nur wenn anatomische Kenntnisse und handwerklichen Fertigkeiten auf einen
Nenner gebracht werden kann eine optimale Betreuung der Patienten
sicherge-stellt werden. 7. Arbeitsmittel, Objekte und Produkte: (Quelle: Erwin Lämmel, "Wenn Konfektionsschuhe nicht passen")
Gearbeitet wird auf Werkbänken, Arbeitstischen, mit Gipstrockenschränken und Fönen. Bei den Maschinen unterscheidet man zwischen Lederbearbeitungsmaschinen, Kunststoffbearbeitungsmaschinen und Holzbearbeitungsmaschinen. Lederbearbeitungsmaschinen sind Schleif-, Polier-, Ausputz- und Oberleder- schärfmaschinen, Lederstanzen, verschiedene Näh- und Steppmaschinen, Schuh- und Stiefelweitmaschinen, Oberlederbügeleisen und Heißluftföne bzw. Backöfen. Kunststoffbearbeitungsmaschinen sind Tiefzieh- und Abformgeräte, Heißluftschweißgeräte, Folienbügeleisen, Heißklebepistolen, Schleifmaschinen und Wärmeöfen. Holzbearbeitungsmaschinen sind die Bandschleifmaschine, die
Elektrostich- säge, die mit Luftdruck funktionierende Turbofräse und die
Bandsäge.
Bei Gipsarbeiten: Gipsmesser, Gipsraspel, Modelleisten, Spachtel, oszillierende Säge, .. Bei Metallarbeiten: Treib- und Umbughammer, Zangen, Steckschlüssel, Schraubendreher, Seitenschneider, Blechscheren, Feilen, Bohrer, Gewinde-kopfschneider, Nietkopfmacher, Nietzieher, .... Bei Fußpflege: Scheren, Feilen, Fräsen, Skalpelle, Nagelkorrekturspangen,.... Mess- und Prüfgeräte: Trittspurapparat, Innenumfangmessgerät, Parallelverkürzungsmessgerät, Podoskop ???, Verkürzungsbrett, Beckenwaage, Bandmaß, Schiebelehre ???, Winkelmesser, verschiedene Zirkel, Druckmesssysteme, Infrarot-Kameras ???, 3D-Scanner, .. Arbeitsunterlagen: ärztliche Rezepte, Maßblätter und Maßeintragungen, Farbabdrücke, Anzeichnungen auf Gipsmodellen, Skizzen und Aufbauzeichnungen, Schnittmuster, Auftragsblätter, Dokumentationsnach-weise für das Medizinproduktegesetz (MPG),... Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffe: verschiedene Kunststoffe (PE,
PU, PVC, Nylon, TR, EVA,..), verschiedene Holzarten für den Leistenbau,
verschiedene Lederarten, Kunststoffe (oft fälschlicherweise als Kunstleder
bezeichnet), Kork, Textilien, Polstermaterialien (z. B. Schaumstoffe),
verschiedene Halbfabrikate (Sohlen, Absätze, Einlagen) und Fertigteile
(Schnürsenkel, Knöpfe, Schnallen, Reiß- und Klettverschlüsse,..), Gips,
Gipsbinden, Knetmasse, Klebstoffe, Garne, Zwirne, Farben, Lacke,
Lederreinigungs- und Imprägniermittel, Fußpflegemittel,
Kompressions-strümpfe,.... 8. Stellung im Betrieb Der Orthopädieschuhmacher ist den angelernten Kräften, den Hilfs- und Aushilfskräften und den Auszubildenden übergeordnet. Den ersten Gesellen, den Werkstattleitern, Filialleitern, Betriebsleitern und den Betriebsleitern ist er hingegen untergeordnet. Es handelt sich um den Status einer Fachkraft. G = Kräfte mit Fachschulniveau, z. B. Orthopädieschuhmachermeister, Schuh- machermeister L = Fachkräfte, z. B. Orthopädieschuhmacher, Schuhmacher N = Kräfte mit Fachkenntnissen; z. B. Fachpraktiker im Schuhmacherhand- werk, Schuhmacherhelfer Die Zusammenarbeit in einem Betrieb erfolgt insbesondere mit Orthopädieschuhmachern (ggf. auch mit Orthopädiemechanikern), Vorgesetzen wie Orthopädieschuhmachermeistern, Werkstattleitern, Betriebs-leitern und Betriebsinhabern. Weiterhin wird mit angelernten Kräften und auszubildenden Praktikanten zusammengearbeitet. Besonders hervorzuheben ist die Zusammenarbeit mit Ärzten, insbesondere mit Orthopäden. Orthopädieschuhmacher entwickeln zusammen mit dem behan-delnden Arzt orthopädische Versorgungen für Fuß und Unterschenkel, um die bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Kontakte bestehen mit Kunden, Patienten, Pflegepersonal, anderen Fachkräften
( z.B. Servicetechnikern für Maschinen und Anlagen, Krankengymnasten,..),
Lieferanten der Zulieferindustrie (z.B. für Leder, Holz, Kunststoffe,
industrielle Schuhserienteile, Miederwaren, Fußpflegemittel,...) und Mitarbeiter
von Krankenversicherungen, Privat- und Ersatzkassen u. a.. 9. Berufsspezifische Konditionen Für den Bereich des Orthopädieschuhmacherhandwerks sind die Vergütungen zwischen der Gewerkschaft Leder und den Organisationen des Orthopädieschuhmacherhandwerks in Lohntarifverträgen festgelegt. Während der Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher beträgt die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung in den alten Bundesländern im ersten Ausbildungsjahr 584,- DM , im zweiten Ausbildungsjahr 690,- DM, im dritten Ausbildungsjahr 796,- DM und im vierten Jahr 849,- DM. (Quelle: Handwerkskammer Karlsruhe) Die Lohnhöhe nach der Ausbildung richtet sich nach der Lohngruppe. Lohngruppe I : Orthopädieschuhmacher, die vornehmlich mit Modellier-, Abgips-, Leisten-, Kork-, Schaft- oder sonstigen hochwertigen Facharbeiten beschäftigt werden Lohngruppe I a : bis einschließlich 2. Gesellenjahr Lohngruppe II : Orthopädieschuhmacher, die ausschließlich mit Bodenarbeiten und Reparaturtätigkeiten beschäftigt werden Lohngruppe II a : bis einschließlich 2. Gesellenjahr Lohngruppe III : Stepper Lohngruppe IV : Fußpfleger Die angegebenen Lohnhöhen beruhen auf dem Lohntarifvertrag zwischen dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Hannover und der Gewerkschaft LEDER, Hauptvorstand, Stuttgart sowie der IG Bergbau, Chemie, Energie, Hannover vom 30.07.1996. Dieser Tarifvertrag gilt für ..... (Lohntarifvertrag zu finden als Anlage im Teil B) Hierbei gilt eine 40 –Stunden-Woche Voraussetzung immer Eintragung in die Handwerksrolle bzw.
gewerbepolizeiliche Anmeldung ( irgendwo erwähnen ! )
Werkstattleiter erhalten folgenden Aufschlag in Betrieben mit: a) bis zu 3 Beschäftigten : 25% b) bis zu 6 Beschäftigten : 50% c) bis zu 10 Beschäftigten : 75% d) über 10 Beschäftigte : 100% Der Urlaubsanspruch beträgt 24 Werktage (Quelle: Bundesinnungsverband für
Orthopädie-Schuhtechnik, gültig seit 1.10.1995) 10. Weiterbildung, Spezialisierung, Aufstiegs- und Qualifizierungs- möglichkeiten und Beschäftigungsalternativen (Quelle: BERUFE, GABI, Berufsprofile für ..) 10.1. Weiterbildung und Spezialisierung Weiterbildungs- und Spezialisierungsveranstaltungen werden von fach-spezifischen Schulen oder den zuständigen Handwerkskammern angeboten. Es gibt die Möglichkeit der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wie Lehrgänge, Kurse oder Seminare, z.B. über Orthopädieschuhtechnik, Innenschuhbau, Bodenbau, orthopädische Therapieschuhe, Informations-technik, Einkauf, Werbung, Dekoration, Verkaufskunde und Arbeits-vorbereitung. In Hannover, München, Langen (bei Frankfurt) und Düsseldorf werden solche Fortbildungsveranstaltungen angeboten Spezialisierungsmöglichkeiten bestehen zum einen als Orthopädie-schuhmacher im Schaftbau, im Einlagenbau oder in der orthopädischen Schuhzurichtung. Weiterhin bestehen Möglichkeiten der Spezialisierung in den Bereichen: - Ledergerbung, -zurichtung und -veredelung - Orthopädie-Technik und der Orthopädie-Schuhtechnik - Schnittkonstruktion - Qualitätssicherung - Verkaufsförderung, Beratung, Werbung und Marketing - Waren-, Produkt- und Verkaufskunde - EDV-Anwendungen - Ausbilder-Ausbildung Spezialisierungsmöglichkeiten für (angehende) Führungskräfte bestehen in den Bereichen: - Mitarbeiterführung, Teamarbeit und Teamführung; Mitarbeiterbeziehungen und Personalwesen - Betriebswirtschaft, -führung, -organisation; kaufmännische Qualifizierung - Management, Unternehmensplanung, Projektmanagement - Planung, Steuerung , Arbeitsvorbereitung - Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz - Berufs- und Arbeitspädagogik - Umweltschutz / Ökologie, Umwelttechnik 10.2. Aufstiegs- und Qualifizierungsmöglichkeiten Fachhochschulberufe:
Bei gutem Abschluss der Meisterprüfung (mind. Note zwei) besteht z. B. in
Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die Möglichkeit des Studiums an einer
Fachhochschule. 10.3. Beschäftigungsalternativen: Der Beruf des Orthopädieschuhmachers bietet eine Reihe von Beschäftigungsalternativen. Im Bereich Leder / Bekleidung / Pelze besteht die Möglichkeit z. B. als Modenäher, Modeschneider, Handschuhmacher, Täschner, Kürschner, Pelzwerker Feintäschner, Feinsattler oder Sattler unterzukommen. Weiterhin bestehen im Bereich Schuh- und Lederwarenherstellung Möglichkeiten als Schuhmacher, Schuh- und Lederwarenstepper, Schuhfertiger, Sattler, Täschner, Feinsattler, Feintäschner, Etuimacher, Belederer oder Lederbekleidungsschneider zu arbeiten. Der Bereich Lederherstellung bietet auch im Berufsbild des Gerbers eine Beschäftigungsalternative zum Orthopädieschuhmacher. Als Orthopädietech-niker, Orthopädiemechaniker oder Bandagist in der Orthopädietechnik bestehen ebenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten. Weiterhin bieten sich an: - im Bereich Polsterei als Polsterer, Fahrzeugpolsterer, Dekorationsnäher oder Verdecknäher - in der Kunststoff- und Gummiverarbeitung z. B. als Vulkaniseur, - in der Kunststoff- und Schwergewebekonfektion z. B. als technischer Konfektionär oder Segelmacher - bei Maschinen- und Anlagenbedienung in anderen Bereichen - in der Textil- und Lederreinigung z. B. als Textilreiniger oder - im Lagerwesen oder in der Materialwirtschaft als Lagerist, Materialdispo- nent oder als Fachkraft für Lagerwirtschaft - im pädagogischen Bereich als Mitarbeiter in therapeutischen Werkstätten zu arbeiten. 11. Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausland Im Zuge der Globalisierung kommt es auch im Bereich Orthopädieschuhtechnik zu einer gegenseitigen Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse und somit zur Möglichkeit der Beschäftigung im Ausland. Es existiert z.B. ein deutsch-österreichisches Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen. Somit ist ohne eine zusätzliche Prüfung im jeweils anderen Land die Ausübung des erlernten Berufes und berufliche Weiterbildung möglich. Auch bestehen in Österreich und der Schweiz Ausbildungsmöglichkeiten mit einer gegenseitigen Anerkennung der Prüfungen. Es besteht eine "zweite allgemeine Anerkennungsrichtlinie" vom 18.06.1992 , die im § 3 der EWG/EWR-Handwerk-Verordnung aufgenommen wurde. Sie erkennt berufliche Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise innerhalb der EG an. Damit soll die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten erleichtert werden. Die Erbringung von Dienstleistungen über die Grenzen hinweg und die Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU bzw. in einem EWR-Vertragsstaat sind aufgrund der von der EU erlassenen Richtlinien als rechtlich gesichert anzusehen. (Quelle: www.bremen.de/wirtschaft/euroinfo/eu-arbeitskreis/08NRECHT) Orthopädieschuhmacher im Entwicklungsdienst / Orthopädieschuhmacher in der
Entwicklungshilfe: Die deutsche Orthopädieschuhmacher-Ausbildung
wird weltweit geschätzt und anerkannt. Aus diesem Grund werden
Orthopädieschuhmacher durch andere Länder angeworben, um die Techniken in ihrem
Land zu erlernen oder zu verbessern. 12. Arbeitsmedizinische Aspekte
Wirbelsäule - Finger- und Handgeschicklichkeit - Fähigkeit zum beidhändigen Arbeiten für Feinarbeiten - gutes Sehvermögen für Nähe und Ferne bzw. Korrekturmöglichkeiten - normales Farbensehen - räumliches Sehvermögen - normales, auch durch Hörhilfen korrigiertes, Hörvermögen - Unempfindlichkeit und Belastbarkeit der Haut und der Atemwege (aufgrund des Umgangs mit Harzen, Lösungs- und Klebemitteln,.. ) - für an den unteren Gliedmaßen Behinderte ist der Beruf bedingt (je nach Arbeitsplatzausstattung) geeignet Aus diesen Anforderungen ergeben sich folgende Merkmale der Nichteignung bzw. die Notwendigkeit der Umschulung / Umorientierung:
- erhebliche Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule oder der Beine - nicht korregierbare Sehstörung für die Nähe und /oder die Ferne - mangelhaftes räumliches Sehen ohne Korrekturmöglichkeiten - gestörtes oder fehlendes Farbensehen - nicht ausreichend korregierbare Hörstörungen - chronische Erkrankungen des Stoffwechsels und der inneren Organe, insbesondere der Atemorgane (z.B. "Asthma bronchiale") - chronische Hauterkrankungen, Ekzemneigung (besonders an den Händen) - Allergieneigung (besonders gegen Lösungs- und Klebemittel, ..) - Mängel in der Wahrnehmungsgenauigkeit und -geschwindigkeit - Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber Fußgerüchen, Missbildungen und Ent- stellungen von Füßen
unterschiedlichen Materialien (Leder, Textilien, Metalle, Kunststoffe) - Es handelt sich meist um Einzelstückarbeit verbunden mit intensivem Kundenkontakt. Dies bedeutet, dass es bei der Modellabnahme und der Anprobe zum Kontakt mit z. T. ungepflegten, missgebildeten, verstümmelten Füßen kommen kann. - leichte, gelegentlich mittelschwere körperliche Arbeit, überwiegend im Sitzen, z. T. auch im Wechsel von Gehen und Stehen. Zeitweises Einnehmen von Zwangshaltungen wie Bücken, Knien oder Hocken. - (überwiegend Einzelarbeit) - (teilweise selbständige, umfassende Arbeitserledigung von der Modellabnahme bis zur Fertigstellung (je nach Art, Größe und Organisation des Betriebes)) - (Die Arbeitszeit entspricht den Geschäftsöffnungszeiten) - (Teilzeitarbeit ist z. T. möglich)
- z. T. Arbeiten mit künstlicher Dauerbeleuchtung - zeitweise leichter bis mittelschwerer Maschinenlärm (z. B. durch Näh-, Aufrauh-, Schleif- und Poliermaschinen) - Staub durch das Schleifen von Leder und Kunststoffen - Gerüche durch Kunststoffe, Leder, Lösungs-, Verdünnungs- und Klebemittel, langjährig getragene Schuhe und Einlagen,.. - Verletzungsgefahr an Schneidewerkzeugen und Maschinen - Umgang mit hautreizenden und/oder allergisierenden Stoffen (z.B. Farben, Kleber, Kunststoffe, Lösungsmittel und Schleifstaub) 13. Beschäftigungssituation und Beschäftigungsaussichten Die Beschäftigungsaussichten / Berufschancen im Bereich Orthopädieschuh-technik können heute und auch auf die Zukunft bezogen für ausgebildete Fachkräfte als gut bezeichnet werden. Die Zahl der Auszubildenden im Bereich Orthopädieschuhtechnik ist zwar leicht rückläufig, die ausgebildeten Kräfte können zur Zeit jedoch fast alle übernommen werden. Auch in Zukunft ist dies wohl zu erwarten. Die persönliche Mobilität spielt hierbei natürlich eine Rolle. Da die Altersstruktur im Vergleich zu anderen Berufen recht hoch ist, ist auch die Gründung neuer Existenzen oder die Betriebsübernahme nach erfolg-reicher Absolvierung der Gesellenjahre und der Ablegung der Meisterprüfung möglich. Die Beschäftigungssituation und –aussichten sollen im Folgenden anhand von Zahlen verdeutlicht werden. : Nach Umfragen der Industrie- und Handelskammer Nordrheinwestfalens von 1994 ("Ausbildung –Beschäftigung - Zukunftsaspekte") unter 3600 ehemaligen Lehrlingen, war fünf Jahre nach Ausbildungsabschluss bereits jeder siebte ehemalige Auszubildende in eine mittlere oder höhere Führungsposition aufgestiegen. Nach fünfzehn Jahren war es sogar jeder dritte. Der Meister oder Fachwirt verzeichnet als Aufstiegsfortbildung einen besonders hohen Andrang. Fast 41% der Auszubildenden erreichten danach mittlere oder gehobene Führungspositionen. Betrachtet man den Durchschnitt aller Ausbildungsberufe, so waren es hier nur gut 27% der ehemaligen Azubis, die nach der Lehre ein Studium absolvieren. Die Weiterbildung nach der dualen Ausbildung steht somit der Kombination Lehre und Studium kaum nach. (Die im folgenden mit * gekennzeichneten Zahlen beinhalten neben der Berufsordnung Orthopädieschuhtechnik (72%) den Ausbildungsberuf des Schuhmachers (28%).) Die Fachkräfte nahmen 1993 um 15%* auf etwa 6000 zu, im Durchschnitt aller Berufe war ein Rückgang um 6%* zu verzeichnen. Der Frauenanteil im Bereich Orthopädieschuhtechnik war mit 8,7 %* der Fachkräfte im Vergleich zu dem Durchschnitt aller Berufe (13%)* 1994 recht gering. Es ist jedoch ein Anstieg zum heutigen Zeitpunkt zu vermuten. Dies ist anhand der Zahl der Lehrlinge zu erkennen. Am 04.04. 2000 waren 26,4 % der Auszubildenden Frauen. Die Zahl der selbständigen Fachkräfte ist 1994 mit 50,3%* (1991) sehr hoch. Der Durchschnitt aller Berufe betrug nur 10%*. Der Bundesinnungsverband verzeichnete am 04.04.2000 im Bereich Orthopädieschuhtechnik 2402 Betriebe. In diesen Betrieben arbeiten zu diesem Zeitpunkt etwa 12.000 Beschäftigte. Auch der Anteil an älteren OSM ist 1994 mit 30,3%* gegenüber 26,4%* (alle Berufe) höher. Die Zahl der OSM unter 25 Jahren entspricht jedoch in etwa dem Durchschnitt. Das Interesse der Jugendlichen am Beruf des OSM ist in den letzten Jahren gestiegen. Auch aufgrund der in etwa konstanten Zahlen an Auszubildenden wird der Anteil jüngerer OSM wohl in Zukunft steigen. Die Zahl der Auszubildenden betrug 1993 bundesweit 850 in 597 Ausbildungsstätten. (Quelle: GABI, Deutscher Handwerkskammertag, Bonn) Am 31.12.1998 betrug die Zahl der Lehrlinge 1371 und am 04.04.2000
verzeichnete der Bundesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik 1323 Lehrlinge
in 859 Ausbildungsbetrieben. Hierbei ist eine relativ konstante Zahl an
Auszubildenden zu erwarten. Die Übernahmechance bei Bestehen der
Abschlussprüfung ist mit etwa 90% recht hoch. Beschäftigtenzahlen im Bereich der Schuhmacher ( auch –helfer und
Orthopädieschuhmacher):
(Quelle: Beschäftigten – und Arbeitslosenstatistik der BA, IAB-Datenbank)
14. Schlusswort Eine weiterhin rückläufige Entwicklung im Bereich der Kriegsopferversorgung erfordert ein Umdenken. Eine Umorientierung auf neue Absatzmärkte ist notwendig geworden. Zum einen kommt es aufgrund der demographischen Entwicklung in unserer Bevölkerung zu einer Verschiebung der Altersstruktur. Somit steigt die Zahl der älteren Menschen, die auf orthopädische Hilfen angewiesen sind. Ein weiterer Punkt ist das zunehmende Freizeitangebot und die damit verbundene Sportwelle. Die Verletzungen, die in diesen Bereichen verstärkt auftreten, machen eine orthopädische Behandlung notwendig. Auch die große Zahl an Haltungsschaden nimmt einen großen Anteil ein. Der Kundenkreis des Orthopädieschuhmachers ändert sich und diese Entwicklung ist auch für die Zukunft abzusehen. Auch eine Umorientierung in den Bereich Sanitätshaus, wo Orthopädieschuh-Technik und Sanitätsfachhandel vereint werden, ist immer häufiger anzutreffen. Die Schädigungen im Bereich von Fuß und Bein werden wohl nicht geringer werden. Somit muss auch in Zukunft eine optimale orthopädieschuhtechnische Versorgung garantiert werden 95% aller Aufträge der Orthopädiebetriebe werden über die Sozialversicherungsträger abgerechnet. Dies zeigt die feste Einbindung der etwa zweitausend Betriebe in Deutschland in das Gesundheitswesen aber auch die beinahe monopolistische Stellung der Auftraggeber. Der Orthopädieschuhmacher befindet sich demnach in Abhängigkeit, eine Tätigkeit auf dem freien Markt ist somit kaum möglich. Gerade das Gesundheitshandwerk Orthopädieschuhtechnik ist abhängig von seinen qualitativen Leistungen für Patienten. Aus diesem Grund ist die uneingeschränkte Kostenübernahme durch die Krankenkasse dringend not-wendig. Der wirtschaftliche Druck und die Übermacht der Krankenkassen sind für die einzelnen Leistungserbringer in den letzten Jahren unerträglich groß geworden. Die geplante "GKV-Gesundheitsreform 2000" von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ruft Unmut und Befürchtungen hervor. Die Anzahl der Versorgungen durch die Orthopädieschuhmacher steigt wie schon zuvor erwähnt aufgrund der demographische Entwicklung u.s.w. an. Bei Einführung eines in Planung stehenden Globalbudjets können nicht mehr alle Versorgungen der Patienten mit orthopädischen Hilfsmitteln durchgeführt werden, weil die Finanzmittel begrenzt sind. Es ist zu erwarten, dass die Krankenkassen weitere Preisabsenkungen für die Versorgung durchsetzen werden, um die finanziellen Vorgaben des Globalbudjets einzuhalten. Die Folge davon wäre eine fatale Absenkung der Qualität der Versorgungsleistungen hinsichtlich der verordneten Hilfsmittel und er damit verbundenen Versorgung der Patienten, da die Betriebe die betriebswirtschaftlich kostendeckenden Preise nicht vergütet bekommen. Ein weiteres Problem stellt die ungebremste Zulassungssteigerung von
Leistungserbringern dar, die eine Forderung der qualitativen Verschärfung der
Zulassungsvorschriften hervorruft. Verfasser : Sandra Wolf (Diplomarbeit 1999) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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